Was ist ein Gutachten?

Ein Gutachten ist ein neutrales Urteil, dass über einen Mangel oder Schaden verfasst wird. Es dient zur Sicherung der Beweisgrundlage und schildert den Sachverhalt aus neutraler Sicht. Der Inhalt gibt ausschließlich relevante Fakten und Werturteile wieder. Die eigene Meinung oder Mutmaßungen dürfen darin nicht vorkommen und muss für Laien verständlich sein.  Ein Sachverständiger untersucht lediglich die tatsächlichen Umstände, auf die der Schaden zurückzuführen ist und schätzt im Anschluss in welcher Form und mit welchen finanziellen Aufwand der Schaden behoben werden kann.

Privatgutachten

Das Privatgutachten auch Parteigutachten oder außergerichtlich erstattetes Gutachten genannt, wird, wie der Name verrät außerhalb des Gerichts beauftragt. Es ist auf keinen Fall als Gefälligkeitsgutachten zu betrachten und nicht minderwertiger wie ein Gerichtsgutachten. 

Privatgutachten können von Privat- oder juristischen Personen beauftrag werden. Daher ist der Kundenkreis breit gefächert. Überwiegend werden Privatgutachten für die fest Haltung von Schäden und Beweissicherung benötigt. Dabei wird der Schaden oder Mangel genau dokumentiert, analysiert und erläutert. Besonders in der Beweissicherung sind Gutachten wichtig, um eventuell Ihren Anspruch durchsetzen zu können. Das Privatgutachten zielt allerdings darauf hinaus, eine außergerichtliche Einigung zu finden und zum Beispiel auf eine vertragliche Verletzung hinzuweisen. 

Manchmal wird das Privatgutachten auch als Schadensgutachten bezeichnet. Dazu muss beachtet werden, dass die Bezeichnung Schadensgutachten keine eigene Gutachtenform darstellt. Es ist nur eine Form des Privatgutachtens. Mit einem Schadensgutachten ist immer ein Privat-, Gerichts- oder Schiedsgutachten gemeint.

Privatgutachten
Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten

Im Gegensatz zum Privatgutachten wird das Gerichtsgutachten durch das Gericht bestellt. Dabei bestimmt der Richter einen Sachverständigen der öffentlich bestellt und vereidigt werden muss. Ein Gerichtsgutachten wird benötigt, wenn zum Beispiel bei einem Prozess eine der Parteien das Privatgutachten nicht anerkennt oder Fragen auftreten die durch das fehlenden Fachwissen ausschließlich von einem Sachverständigen beantwortet werden können. 

Es sollte allerdings klar sein,  dass ein Gerichtsgutachten nicht unbedingt zu einer schnellen und Kostengünstigen Klärung beitragt.